Neue Regelungen zur SV-Pflicht bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht? Artikel lesen
Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht? Artikel lesen
Bei bestimmten Auslandssachverhalten ist eine zusätzliche Meldung erforderlich. Artikel lesen
Versäumen Sie nicht diese Frist! Artikel lesen
Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist. Artikel lesen
Deutliche Anhebung in allen Bundesländern. Artikel lesen
Mitarbeitergespräch: Netto-Brutto-Jahreskosten Tabelle. Artikel lesen
EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen. Artikel lesen
Auch bei KMUs bringt Controlling wichtige Informationen für das Management. Artikel lesen
Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen veröffentlicht. Artikel lesen
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.
Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich:
Bundesland | Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß | |
Neu ab 1.4.2023 |
gültig vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023 |
|
Burgenland | € 6,09 | € 5,61 |
Kärnten | € 7,81 | € 7,20 |
Niederösterreich | € 6,85 | € 6,31 |
Oberösterreich | € 7,23 | € 6,66 |
Salzburg | € 9,22 | € 8,50 |
Steiermark | € 9,21 | € 8,49 |
Tirol | € 8,14 | € 7,50 |
Vorarlberg | € 10,25 | € 9,44 |
Wien | € 6,67 | € 6,15 |
Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.
Stand: 26. April 2023