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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Februar 2014:

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen! Artikel lesen

Welche Änderungen plant die Regierung?

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Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen. Artikel lesen

USt-Richtlinien-Wartungserlass

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Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher. Artikel lesen

Gewinnfreibetrag

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Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. Artikel lesen

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

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Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit. Artikel lesen

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

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Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,... Artikel lesen

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

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Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst. Artikel lesen

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?
Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

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Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes? Artikel lesen

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen, ob Ihnen das Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Dabei wird auch berechnet, ob es zumutbar ist, ein Massenverkehrsmittel zu benutzen.

Den Rechner finden Sie auf der Homepage des BMF (Bundesministerium für Finanzen) unter: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/.

Der Pendlerrechner ist ab der Veranlagung für 2014 zu verwenden. Dem Formular (L34), mit dem das Pendlerpauschale beantragt wird, muss ein Ausdruck der Berechnung des Pendlerrechners beigelegt werden. Das Ergebnis des Rechners ist maßgeblich, außer der Steuerpflichtige kann beweisen, dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber bereits ein Formular L34 gebracht haben, müssen Sie beim Arbeitgeber bis spätestens 30.6.2014 einen Ausdruck des Pendlerrechners abgeben.

Stand: 20. Februar 2014

Bild: Fotolia.com

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